Schmerzklinik Kiel
Schreibt über sich selbst
Die Schmerzklinik Kiel ist nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen (Plankrankenhaus). Zusätzlich erbringt die Klinik entsprechend Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V für die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnenden Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behandlung (§ 39 Abs. 1 SGB V) für die Indikationen chronische Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur im Rahmen neurologisch-verhaltensmedizinischer Behandlungsverfahren. Behandelt werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, aller privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Zur vollstationären Krankenhausaufnahme notwendig sind eine ärztliche Verordnung zur Krankenhausbehandlung und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch die Vorbefunde. Hieraus muss eine ausreichende Begründung für eine vollstationäre Therapie hervorgehen.
Die Schmerzklinik Kiel versorgt als spezialisiertes Zentrum für chronisch kranke Schmerzpatienten ambulant und stationär Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche innovative Krankenkassen haben eine koordinierte integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V mit unserem Behandlungsnetz geregelt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Versicherten eine erweitere und koordinierte Behandlung mit deutlichen Vorteilen über die sonst übliche Regelversorgung hinaus. Wir weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin und Sie können entscheiden, ob Sie an der Regelversorgung oder der erweiterten integrierten und koordinierten Versorgung teilnehmen möchten (s. unten).
Für Versicherte von Krankenkassen, für die eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung besteht, sind bundesweit sowohl die Indikation, die koordinierte Behandlung über die Regelversorgung hinaus als auch die Kostenübernahme reibungslos und unbürokratisch klar geregelt.
ntegrierte Versorgung
Wieviel eine Krankenversicherung wert ist, spürt man erst, wenn man sie tatsächlich braucht. Es kommt entscheidend auf deren Leistungsstärke an. Krankenkassen, die sich für eine moderne Versorgung ihrer Versicherten einsetzen, kümmern sich proaktiv gerade bei chronischen und komplexen Schmerzerkrankungen um eine zeitgemäße koordinierte Versorgung, als Alternative zur althergebrachten Regelversorgung und Behandlung von der Stange. Bürokratische Hürden werden zugunsten einer zielorientierten und für alle Beteiligten klar geregelten Behandlungsorganisation aus dem Weg geräumt. Zahlreiche Krankenkassen haben daher über die herkömmliche Regelversorgung hinaus eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit unserem Behandlungsnetz vereinbart.
Voraussetzung für die stationäre Aufnahme zur Durchführung spezialisierter vollstationärer Schmerztherapie sind chronische Schmerzerkrankungen, die mit ambulanten oder rehabilitativen Maßnahmen nicht ausreichend zu behandeln sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen wir dies vor der Aufnahme prüfen. Zur Planung Ihres Aufnahmetermins bitten wir Sie, nachfolgende Punkte zu erledigen.
Fachabteilungen
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
ICD-10-Diagnosen
Migräne
Fallzahl 325Sonstige Migräne [G43.8]
Migräne
Fallzahl 307Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne] [G43.0]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 267Arzneimittelinduzierter Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert [G44.4]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 121Spannungskopfschmerz [G44.2]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 92Cluster-Kopfschmerz [G44.0]
Migräne
Fallzahl 49Komplizierte Migräne [G43.3]
Migräne
Fallzahl 38Migräne mit Aura [Klassische Migräne] [G43.1]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 25Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome [G44.8]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 23Chronischer posttraumatischer Kopfschmerz [G44.3]
Krankheiten des N. trigeminus [V. Hirnnerv]
Fallzahl 13Trigeminusneuralgie [G50.0]
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Medizinische und pflegerische Leistungsangebote
MP66: Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen
MP39: Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen
MP37: Schmerztherapie/-management
MP32: Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie
MP65: Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien
MP11: Sporttherapie/Bewegungstherapie
MP08: Berufsberatung/Rehabilitationsberatung
MP27: Musiktherapie
MP60: Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
MP59: Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/Konzentrationstraining
MP64: Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit
MP63: Sozialdienst
MP33: Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse
MP52: Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen
MP48: Wärme- und Kälteanwendungen
MP56: Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung
MP53: Aromapflege/-therapie
MP26: Medizinische Fußpflege
MP03: Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare
MP04: Atemgymnastik/-therapie
MP57: Biofeedback-Therapie
MP30: Pädagogisches Leistungsangebot
MP12: Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder)
MP68: Zusammenarbeit mit stationären Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege/Tagespflege
MP31: Physikalische Therapie/Bädertherapie
MP40: Spezielle Entspannungstherapie
MP18: Fußreflexzonenmassage
MP14: Diät- und Ernährungsberatung
MP15: Entlassmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege
MP24: Manuelle Lymphdrainage
MP25: Massage
MP17: Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege
MP16: Ergotherapie/Arbeitstherapie
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Nicht Medizinische Angebote
NM62: Schulteilnahme in externer Schule/Einrichtung
NM49: Informationsveranstaltungen für Patientinnen und Patienten
NM66: Berücksichtigung von besonderen Ernährungsbedarfen
Kultursensible Küche
NM60: Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen
NM42: Seelsorge/spirituelle Begleitung
NM40: Empfangs- und Begleitdienst für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
NM50: Kinderbetreuung
NM09: Unterbringung Begleitperson (grundsätzlich möglich)
NM05: Mutter-Kind-Zimmer
NM02: Ein-Bett-Zimmer
NM64: Schule über elektronische Kommunikationsmittel, z.B. Internet
NM03: Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle
NM07: Rooming-in
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Barrierefreiheit
BF26: Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal
BF23: Allergenarme Zimmer
BF17: Geeignete Betten für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF11: Besondere personelle Unterstützung
BF14: Arbeit mit Piktogrammen
BF22: Hilfsmittel für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF24: Diätische Angebote
BF25: Dolmetscherdienste
BF04: Schriftliche Hinweise in gut lesbarer, großer und kontrastreicher Beschriftung
BF21: Hilfsgeräte zur Unterstützung bei der Pflege für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF09: Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug (innen/außen)
BF08: Rollstuhlgerechter Zugang zu Serviceeinrichtungen
BF10: Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucherinnen und Besucher
BF13: Übertragung von Informationen in leicht verständlicher, klarer Sprache
BF06: Zimmerausstattung mit rollstuhlgerechten Sanitäranlagen
BF30: Mehrsprachige Internetseite
BF29: Mehrsprachiges Informationsmaterial über das Krankenhaus
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
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Die Schmerzklinik Kiel ist nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen (Plankrankenhaus). Zusätzlich erbringt die Klinik entsprechend Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V für die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnenden Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behandlung (§ 39 Abs. 1 SGB V) für die Indikationen chronische Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur im Rahmen neurologisch-verhaltensmedizinischer Behandlungsverfahren. Behandelt werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, aller privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Zur vollstationären Krankenhausaufnahme notwendig sind eine ärztliche Verordnung zur Krankenhausbehandlung und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch die Vorbefunde. Hieraus muss eine ausreichende Begründung für eine vollstationäre Therapie hervorgehen.
Die Schmerzklinik Kiel versorgt als spezialisiertes Zentrum für chronisch kranke Schmerzpatienten ambulant und stationär Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche innovative Krankenkassen haben eine koordinierte integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V mit unserem Behandlungsnetz geregelt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Versicherten eine erweitere und koordinierte Behandlung mit deutlichen Vorteilen über die sonst übliche Regelversorgung hinaus. Wir weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin und Sie können entscheiden, ob Sie an der Regelversorgung oder der erweiterten integrierten und koordinierten Versorgung teilnehmen möchten (s. unten).
Für Versicherte von Krankenkassen, für die eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung besteht, sind bundesweit sowohl die Indikation, die koordinierte Behandlung über die Regelversorgung hinaus als auch die Kostenübernahme reibungslos und unbürokratisch klar geregelt.
ntegrierte Versorgung
Wieviel eine Krankenversicherung wert ist, spürt man erst, wenn man sie tatsächlich braucht. Es kommt entscheidend auf deren Leistungsstärke an. Krankenkassen, die sich für eine moderne Versorgung ihrer Versicherten einsetzen, kümmern sich proaktiv gerade bei chronischen und komplexen Schmerzerkrankungen um eine zeitgemäße koordinierte Versorgung, als Alternative zur althergebrachten Regelversorgung und Behandlung von der Stange. Bürokratische Hürden werden zugunsten einer zielorientierten und für alle Beteiligten klar geregelten Behandlungsorganisation aus dem Weg geräumt. Zahlreiche Krankenkassen haben daher über die herkömmliche Regelversorgung hinaus eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit unserem Behandlungsnetz vereinbart.
Voraussetzung für die stationäre Aufnahme zur Durchführung spezialisierter vollstationärer Schmerztherapie sind chronische Schmerzerkrankungen, die mit ambulanten oder rehabilitativen Maßnahmen nicht ausreichend zu behandeln sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen wir dies vor der Aufnahme prüfen. Zur Planung Ihres Aufnahmetermins bitten wir Sie, nachfolgende Punkte zu erledigen.
Fachabteilungen
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
ICD-10-Diagnosen
Migräne
Fallzahl 325Sonstige Migräne [G43.8]
Migräne
Fallzahl 307Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne] [G43.0]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 267Arzneimittelinduzierter Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert [G44.4]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 121Spannungskopfschmerz [G44.2]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 92Cluster-Kopfschmerz [G44.0]
Migräne
Fallzahl 49Komplizierte Migräne [G43.3]
Migräne
Fallzahl 38Migräne mit Aura [Klassische Migräne] [G43.1]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 25Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome [G44.8]
Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 23Chronischer posttraumatischer Kopfschmerz [G44.3]
Krankheiten des N. trigeminus [V. Hirnnerv]
Fallzahl 13Trigeminusneuralgie [G50.0]
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Medizinische und pflegerische Leistungsangebote
MP66: Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen
MP39: Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen
MP37: Schmerztherapie/-management
MP32: Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie
MP65: Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien
MP11: Sporttherapie/Bewegungstherapie
MP08: Berufsberatung/Rehabilitationsberatung
MP27: Musiktherapie
MP60: Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
MP59: Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/Konzentrationstraining
MP64: Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit
MP63: Sozialdienst
MP33: Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse
MP52: Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen
MP48: Wärme- und Kälteanwendungen
MP56: Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung
MP53: Aromapflege/-therapie
MP26: Medizinische Fußpflege
MP03: Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare
MP04: Atemgymnastik/-therapie
MP57: Biofeedback-Therapie
MP30: Pädagogisches Leistungsangebot
MP12: Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder)
MP68: Zusammenarbeit mit stationären Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege/Tagespflege
MP31: Physikalische Therapie/Bädertherapie
MP40: Spezielle Entspannungstherapie
MP18: Fußreflexzonenmassage
MP14: Diät- und Ernährungsberatung
MP15: Entlassmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege
MP24: Manuelle Lymphdrainage
MP25: Massage
MP17: Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege
MP16: Ergotherapie/Arbeitstherapie
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Nicht Medizinische Angebote
NM62: Schulteilnahme in externer Schule/Einrichtung
NM49: Informationsveranstaltungen für Patientinnen und Patienten
NM66: Berücksichtigung von besonderen Ernährungsbedarfen
Kultursensible Küche
NM60: Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen
NM42: Seelsorge/spirituelle Begleitung
NM40: Empfangs- und Begleitdienst für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
NM50: Kinderbetreuung
NM09: Unterbringung Begleitperson (grundsätzlich möglich)
NM05: Mutter-Kind-Zimmer
NM02: Ein-Bett-Zimmer
NM64: Schule über elektronische Kommunikationsmittel, z.B. Internet
NM03: Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle
NM07: Rooming-in
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Barrierefreiheit
BF26: Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal
BF23: Allergenarme Zimmer
BF17: Geeignete Betten für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF11: Besondere personelle Unterstützung
BF14: Arbeit mit Piktogrammen
BF22: Hilfsmittel für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF24: Diätische Angebote
BF25: Dolmetscherdienste
BF04: Schriftliche Hinweise in gut lesbarer, großer und kontrastreicher Beschriftung
BF21: Hilfsgeräte zur Unterstützung bei der Pflege für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße
BF09: Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug (innen/außen)
BF08: Rollstuhlgerechter Zugang zu Serviceeinrichtungen
BF10: Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucherinnen und Besucher
BF13: Übertragung von Informationen in leicht verständlicher, klarer Sprache
BF06: Zimmerausstattung mit rollstuhlgerechten Sanitäranlagen
BF30: Mehrsprachige Internetseite
BF29: Mehrsprachiges Informationsmaterial über das Krankenhaus
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
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