Schmerzklinik Kiel
Schreibt über sich selbst
Die Schmerzklinik Kiel ist nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen (Plankrankenhaus). Zusätzlich erbringt die Klinik entsprechend Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V für die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnenden Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behandlung (§ 39 Abs. 1 SGB V) für die Indikationen chronische Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur im Rahmen neurologisch-verhaltensmedizinischer Behandlungsverfahren. Behandelt werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, aller privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Zur vollstationären Krankenhausaufnahme notwendig sind eine ärztliche Verordnung zur Krankenhausbehandlung und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch die Vorbefunde. Hieraus muss eine ausreichende Begründung für eine vollstationäre Therapie hervorgehen.
Die Schmerzklinik Kiel versorgt als spezialisiertes Zentrum für chronisch kranke Schmerzpatienten ambulant und stationär Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche innovative Krankenkassen haben eine koordinierte integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V mit unserem Behandlungsnetz geregelt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Versicherten eine erweitere und koordinierte Behandlung mit deutlichen Vorteilen über die sonst übliche Regelversorgung hinaus. Wir weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin und Sie können entscheiden, ob Sie an der Regelversorgung oder der erweiterten integrierten und koordinierten Versorgung teilnehmen möchten (s. unten).
Für Versicherte von Krankenkassen, für die eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung besteht, sind bundesweit sowohl die Indikation, die koordinierte Behandlung über die Regelversorgung hinaus als auch die Kostenübernahme reibungslos und unbürokratisch klar geregelt.
ntegrierte Versorgung
Wieviel eine Krankenversicherung wert ist, spürt man erst, wenn man sie tatsächlich braucht. Es kommt entscheidend auf deren Leistungsstärke an. Krankenkassen, die sich für eine moderne Versorgung ihrer Versicherten einsetzen, kümmern sich proaktiv gerade bei chronischen und komplexen Schmerzerkrankungen um eine zeitgemäße koordinierte Versorgung, als Alternative zur althergebrachten Regelversorgung und Behandlung von der Stange. Bürokratische Hürden werden zugunsten einer zielorientierten und für alle Beteiligten klar geregelten Behandlungsorganisation aus dem Weg geräumt. Zahlreiche Krankenkassen haben daher über die herkömmliche Regelversorgung hinaus eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit unserem Behandlungsnetz vereinbart.
Voraussetzung für die stationäre Aufnahme zur Durchführung spezialisierter vollstationärer Schmerztherapie sind chronische Schmerzerkrankungen, die mit ambulanten oder rehabilitativen Maßnahmen nicht ausreichend zu behandeln sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen wir dies vor der Aufnahme prüfen. Zur Planung Ihres Aufnahmetermins bitten wir Sie, nachfolgende Punkte zu erledigen.
Fachabteilungen
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
ICD-10-Diagnosen
Migräne
Fallzahl 427Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne]
Migräne
Fallzahl 335Sonstige Migräne
Sonstiger Kopfschmerz
Fallzahl 269Arzneimittelinduzierter Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert
Migräne
Fallzahl 171Komplizierte Migräne
Sonstiger Kopfschmerz
Fallzahl 156Spannungskopfschmerz
Sonstiger Kopfschmerz
Fallzahl 117Cluster-Kopfschmerz
Migräne
Fallzahl 33Migräne mit Aura [Klassische Migräne]
Krankheit des fünften Hirnnervens
Fallzahl 28Trigeminusneuralgie
Rückenschmerzen
Fallzahl 27Radikulopathie
Sonstiger Kopfschmerz
Fallzahl 26Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Medizinische und pflegerische Leistungsangebote
MP03: Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare
MP53: Aromapflege/-therapie
MP04: Atemgymnastik/-therapie
MP56: Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung
MP08: Berufsberatung/Rehabilitationsberatung
MP57: Biofeedback-Therapie
MP12: Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder)
MP14: Diät- und Ernährungsberatung
MP15: Entlassmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege
MP16: Ergotherapie/Arbeitstherapie
MP17: Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege
MP18: Fußreflexzonenmassage
MP59: Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/Konzentrationstraining
MP24: Manuelle Lymphdrainage
MP25: Massage
MP26: Medizinische Fußpflege
MP27: Musiktherapie
MP31: Physikalische Therapie/Bädertherapie
MP32: Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie
MP60: Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF)
MP33: Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse
MP30: Pädagogisches Leistungsangebot
MP37: Schmerztherapie/-management
MP63: Sozialdienst
MP64: Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit
MP39: Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen
MP40: Spezielle Entspannungstherapie
MP65: Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien
MP66: Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen
MP11: Sporttherapie/Bewegungstherapie
MP48: Wärme- und Kälteanwendungen
MP68: Zusammenarbeit mit stationären Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege/Tagespflege
MP52: Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
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Die Schmerzklinik Kiel ist nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen (Plankrankenhaus). Zusätzlich erbringt die Klinik entsprechend Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V für die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnenden Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behandlung (§ 39 Abs. 1 SGB V) für die Indikationen chronische Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur im Rahmen neurologisch-verhaltensmedizinischer Behandlungsverfahren. Behandelt werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, aller privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Zur vollstationären Krankenhausaufnahme notwendig sind eine ärztliche Verordnung zur Krankenhausbehandlung und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch die Vorbefunde. Hieraus muss eine ausreichende Begründung für eine vollstationäre Therapie hervorgehen.
Die Schmerzklinik Kiel versorgt als spezialisiertes Zentrum für chronisch kranke Schmerzpatienten ambulant und stationär Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche innovative Krankenkassen haben eine koordinierte integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V mit unserem Behandlungsnetz geregelt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Versicherten eine erweitere und koordinierte Behandlung mit deutlichen Vorteilen über die sonst übliche Regelversorgung hinaus. Wir weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin und Sie können entscheiden, ob Sie an der Regelversorgung oder der erweiterten integrierten und koordinierten Versorgung teilnehmen möchten (s. unten).
Für Versicherte von Krankenkassen, für die eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung besteht, sind bundesweit sowohl die Indikation, die koordinierte Behandlung über die Regelversorgung hinaus als auch die Kostenübernahme reibungslos und unbürokratisch klar geregelt.
ntegrierte Versorgung
Wieviel eine Krankenversicherung wert ist, spürt man erst, wenn man sie tatsächlich braucht. Es kommt entscheidend auf deren Leistungsstärke an. Krankenkassen, die sich für eine moderne Versorgung ihrer Versicherten einsetzen, kümmern sich proaktiv gerade bei chronischen und komplexen Schmerzerkrankungen um eine zeitgemäße koordinierte Versorgung, als Alternative zur althergebrachten Regelversorgung und Behandlung von der Stange. Bürokratische Hürden werden zugunsten einer zielorientierten und für alle Beteiligten klar geregelten Behandlungsorganisation aus dem Weg geräumt. Zahlreiche Krankenkassen haben daher über die herkömmliche Regelversorgung hinaus eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit unserem Behandlungsnetz vereinbart.
Voraussetzung für die stationäre Aufnahme zur Durchführung spezialisierter vollstationärer Schmerztherapie sind chronische Schmerzerkrankungen, die mit ambulanten oder rehabilitativen Maßnahmen nicht ausreichend zu behandeln sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen wir dies vor der Aufnahme prüfen. Zur Planung Ihres Aufnahmetermins bitten wir Sie, nachfolgende Punkte zu erledigen.
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Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
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Medizinische und pflegerische Leistungsangebote
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MP14: Diät- und Ernährungsberatung
MP15: Entlassmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege
MP16: Ergotherapie/Arbeitstherapie
MP17: Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege
MP18: Fußreflexzonenmassage
MP59: Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/Konzentrationstraining
MP24: Manuelle Lymphdrainage
MP25: Massage
MP26: Medizinische Fußpflege
MP27: Musiktherapie
MP31: Physikalische Therapie/Bädertherapie
MP32: Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie
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MP33: Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse
MP30: Pädagogisches Leistungsangebot
MP37: Schmerztherapie/-management
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MP40: Spezielle Entspannungstherapie
MP65: Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien
MP66: Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen
MP11: Sporttherapie/Bewegungstherapie
MP48: Wärme- und Kälteanwendungen
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MP52: Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen
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