Krankenhaus

Schmerzklinik Kiel

24149 Kiel - http://www.schmerzklinik.de
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Schreibt über sich selbst

Die Schmerzklinik Kiel ist nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen (Plankrankenhaus). Zusätzlich erbringt die Klinik entsprechend Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V für die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnenden Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behandlung (§ 39 Abs. 1 SGB V) für die Indikationen chronische Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur im Rahmen neurologisch-verhaltensmedizinischer Behandlungsverfahren. Behandelt werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, aller privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Zur vollstationären Krankenhausaufnahme notwendig sind eine ärztliche Verordnung zur Krankenhausbehandlung und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch die Vorbefunde. Hieraus muss eine ausreichende Begründung für eine vollstationäre Therapie hervorgehen.

Die Schmerzklinik Kiel versorgt als spezialisiertes Zentrum für chronisch kranke Schmerzpatienten ambulant und stationär Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche innovative Krankenkassen haben eine koordinierte integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V mit unserem Behandlungsnetz geregelt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Versicherten eine erweitere und koordinierte Behandlung mit deutlichen Vorteilen über die sonst übliche Regelversorgung hinaus. Wir weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin und Sie können entscheiden, ob Sie an der Regelversorgung oder der erweiterten integrierten und koordinierten Versorgung teilnehmen möchten (s. unten).

Für Versicherte von Krankenkassen, für die eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung besteht, sind bundesweit sowohl die Indikation, die koordinierte Behandlung über die Regelversorgung hinaus als auch die Kostenübernahme reibungslos und unbürokratisch klar geregelt.

ntegrierte Versorgung

Wieviel eine Krankenversicherung wert ist, spürt man erst, wenn man sie tatsächlich braucht. Es kommt entscheidend auf deren Leistungsstärke an. Krankenkassen, die sich für eine moderne Versorgung ihrer Versicherten einsetzen, kümmern sich proaktiv gerade bei chronischen und komplexen Schmerzerkrankungen um eine zeitgemäße koordinierte Versorgung, als Alternative zur althergebrachten Regelversorgung und Behandlung von der Stange. Bürokratische Hürden werden zugunsten einer zielorientierten und für alle Beteiligten klar geregelten Behandlungsorganisation aus dem Weg geräumt. Zahlreiche Krankenkassen haben daher über die herkömmliche Regelversorgung hinaus eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit unserem Behandlungsnetz vereinbart.

Voraussetzung für die stationäre Aufnahme zur Durchführung spezialisierter vollstationärer Schmerztherapie sind chronische Schmerzerkrankungen, die mit ambulanten oder rehabilitativen Maßnahmen nicht ausreichend zu behandeln sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen wir dies vor der Aufnahme prüfen. Zur Planung Ihres Aufnahmetermins bitten wir Sie, nachfolgende Punkte zu erledigen.

Fachabteilungen

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

ICD-10-Diagnosen

Migräne
Fallzahl 325

Sonstige Migräne [G43.8]

Migräne
Fallzahl 307

Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne] [G43.0]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 267

Arzneimittelinduzierter Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert [G44.4]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 121

Spannungskopfschmerz [G44.2]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 92

Cluster-Kopfschmerz [G44.0]

Migräne
Fallzahl 49

Komplizierte Migräne [G43.3]

Migräne
Fallzahl 38

Migräne mit Aura [Klassische Migräne] [G43.1]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 25

Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome [G44.8]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 23

Chronischer posttraumatischer Kopfschmerz [G44.3]

Krankheiten des N. trigeminus [V. Hirnnerv]
Fallzahl 13

Trigeminusneuralgie [G50.0]

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

Medizinische und pflegerische Leistungsangebote

MP66: Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen

MP39: Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen

MP37: Schmerztherapie/-management

MP32: Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie

MP65: Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien

MP11: Sporttherapie/Bewegungstherapie

MP08: Berufsberatung/Rehabilitationsberatung

MP27: Musiktherapie

MP60: Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF)

MP59: Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/Konzentrationstraining

MP64: Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit

MP63: Sozialdienst

MP33: Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse

MP52: Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen

MP48: Wärme- und Kälteanwendungen

MP56: Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung

MP53: Aromapflege/-therapie

MP26: Medizinische Fußpflege

MP03: Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare

MP04: Atemgymnastik/-therapie

MP57: Biofeedback-Therapie

MP30: Pädagogisches Leistungsangebot

MP12: Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder)

MP68: Zusammenarbeit mit stationären Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege/Tagespflege

MP31: Physikalische Therapie/Bädertherapie

MP40: Spezielle Entspannungstherapie

MP18: Fußreflexzonenmassage

MP14: Diät- und Ernährungsberatung

MP15: Entlassmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege

MP24: Manuelle Lymphdrainage

MP25: Massage

MP17: Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege

MP16: Ergotherapie/Arbeitstherapie

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

Nicht Medizinische Angebote

NM62: Schulteilnahme in externer Schule/Einrichtung

NM49: Informationsveranstaltungen für Patientinnen und Patienten

NM66: Berücksichtigung von besonderen Ernährungsbedarfen

Kultursensible Küche

NM60: Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen

NM42: Seelsorge/spirituelle Begleitung

NM40: Empfangs- und Begleitdienst für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

NM50: Kinderbetreuung

NM09: Unterbringung Begleitperson (grundsätzlich möglich)

NM05: Mutter-Kind-Zimmer

NM02: Ein-Bett-Zimmer

NM64: Schule über elektronische Kommunikationsmittel, z.B. Internet

NM03: Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle

NM07: Rooming-in

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

Barrierefreiheit

BF26: Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal

BF23: Allergenarme Zimmer

BF17: Geeignete Betten für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße

BF11: Besondere personelle Unterstützung

BF14: Arbeit mit Piktogrammen

BF22: Hilfsmittel für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße

BF24: Diätische Angebote

BF25: Dolmetscherdienste

BF04: Schriftliche Hinweise in gut lesbarer, großer und kontrastreicher Beschriftung

BF21: Hilfsgeräte zur Unterstützung bei der Pflege für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße

BF09: Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug (innen/außen)

BF08: Rollstuhlgerechter Zugang zu Serviceeinrichtungen

BF10: Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucherinnen und Besucher

BF13: Übertragung von Informationen in leicht verständlicher, klarer Sprache

BF06: Zimmerausstattung mit rollstuhlgerechten Sanitäranlagen

BF30: Mehrsprachige Internetseite

BF29: Mehrsprachiges Informationsmaterial über das Krankenhaus

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

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Die Schmerzklinik Kiel ist nach § 108 SGB V zugelassenes Krankenhaus und im Krankenhausplan des Landes Schleswig-Holstein aufgenommen (Plankrankenhaus). Zusätzlich erbringt die Klinik entsprechend Versorgungsvertrag nach §§ 108 Nr. 3, 109 SGB V für die außerhalb von Schleswig-Holstein wohnenden Versicherten der Mitgliedskassen der Krankenkassenverbände akute vollstationäre Behandlung (§ 39 Abs. 1 SGB V) für die Indikationen chronische Schmerzen bei Erkrankungen des zentralen, peripheren und vegetativen Nervensystems einschließlich der Muskulatur im Rahmen neurologisch-verhaltensmedizinischer Behandlungsverfahren. Behandelt werden Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, aller privaten Krankenkassen, Beihilfeberechtigte und Selbstzahler. Zur vollstationären Krankenhausaufnahme notwendig sind eine ärztliche Verordnung zur Krankenhausbehandlung und der Nachweis der medizinischen Notwendigkeit durch die Vorbefunde. Hieraus muss eine ausreichende Begründung für eine vollstationäre Therapie hervorgehen.

Die Schmerzklinik Kiel versorgt als spezialisiertes Zentrum für chronisch kranke Schmerzpatienten ambulant und stationär Betroffene aus dem gesamten Bundesgebiet und dem Ausland. Zahlreiche innovative Krankenkassen haben eine koordinierte integrierte Versorgung nach § 140a ff SGB V mit unserem Behandlungsnetz geregelt. Diese ermöglicht den teilnehmenden Versicherten eine erweitere und koordinierte Behandlung mit deutlichen Vorteilen über die sonst übliche Regelversorgung hinaus. Wir weisen Sie bei der Anmeldung darauf hin und Sie können entscheiden, ob Sie an der Regelversorgung oder der erweiterten integrierten und koordinierten Versorgung teilnehmen möchten (s. unten).

Für Versicherte von Krankenkassen, für die eine Vereinbarung zur integrierten Versorgung besteht, sind bundesweit sowohl die Indikation, die koordinierte Behandlung über die Regelversorgung hinaus als auch die Kostenübernahme reibungslos und unbürokratisch klar geregelt.

ntegrierte Versorgung

Wieviel eine Krankenversicherung wert ist, spürt man erst, wenn man sie tatsächlich braucht. Es kommt entscheidend auf deren Leistungsstärke an. Krankenkassen, die sich für eine moderne Versorgung ihrer Versicherten einsetzen, kümmern sich proaktiv gerade bei chronischen und komplexen Schmerzerkrankungen um eine zeitgemäße koordinierte Versorgung, als Alternative zur althergebrachten Regelversorgung und Behandlung von der Stange. Bürokratische Hürden werden zugunsten einer zielorientierten und für alle Beteiligten klar geregelten Behandlungsorganisation aus dem Weg geräumt. Zahlreiche Krankenkassen haben daher über die herkömmliche Regelversorgung hinaus eine integrierte Versorgung ihrer Versicherten mit unserem Behandlungsnetz vereinbart.

Voraussetzung für die stationäre Aufnahme zur Durchführung spezialisierter vollstationärer Schmerztherapie sind chronische Schmerzerkrankungen, die mit ambulanten oder rehabilitativen Maßnahmen nicht ausreichend zu behandeln sind. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben müssen wir dies vor der Aufnahme prüfen. Zur Planung Ihres Aufnahmetermins bitten wir Sie, nachfolgende Punkte zu erledigen.

Fachabteilungen

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

ICD-10-Diagnosen

Migräne
Fallzahl 325

Sonstige Migräne [G43.8]

Migräne
Fallzahl 307

Migräne ohne Aura [Gewöhnliche Migräne] [G43.0]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 267

Arzneimittelinduzierter Kopfschmerz, anderenorts nicht klassifiziert [G44.4]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 121

Spannungskopfschmerz [G44.2]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 92

Cluster-Kopfschmerz [G44.0]

Migräne
Fallzahl 49

Komplizierte Migräne [G43.3]

Migräne
Fallzahl 38

Migräne mit Aura [Klassische Migräne] [G43.1]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 25

Sonstige näher bezeichnete Kopfschmerzsyndrome [G44.8]

Sonstige Kopfschmerzsyndrome
Fallzahl 23

Chronischer posttraumatischer Kopfschmerz [G44.3]

Krankheiten des N. trigeminus [V. Hirnnerv]
Fallzahl 13

Trigeminusneuralgie [G50.0]

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

Medizinische und pflegerische Leistungsangebote

MP66: Spezielles Leistungsangebot für neurologisch erkrankte Personen

MP39: Spezielle Angebote zur Anleitung und Beratung von Patienten und Patientinnen sowie Angehörigen

MP37: Schmerztherapie/-management

MP32: Physiotherapie/Krankengymnastik als Einzel- und/oder Gruppentherapie

MP65: Spezielles Leistungsangebot für Eltern und Familien

MP11: Sporttherapie/Bewegungstherapie

MP08: Berufsberatung/Rehabilitationsberatung

MP27: Musiktherapie

MP60: Propriozeptive neuromuskuläre Fazilitation (PNF)

MP59: Gedächtnistraining/Hirnleistungstraining/Kognitives Training/Konzentrationstraining

MP64: Spezielle Angebote für die Öffentlichkeit

MP63: Sozialdienst

MP33: Präventive Leistungsangebote/Präventionskurse

MP52: Zusammenarbeit mit/Kontakt zu Selbsthilfegruppen

MP48: Wärme- und Kälteanwendungen

MP56: Belastungstraining/-therapie/Arbeitserprobung

MP53: Aromapflege/-therapie

MP26: Medizinische Fußpflege

MP03: Angehörigenbetreuung/-beratung/-seminare

MP04: Atemgymnastik/-therapie

MP57: Biofeedback-Therapie

MP30: Pädagogisches Leistungsangebot

MP12: Bobath-Therapie (für Erwachsene und/oder Kinder)

MP68: Zusammenarbeit mit stationären Pflegeeinrichtungen/Angebot ambulanter Pflege/Kurzzeitpflege/Tagespflege

MP31: Physikalische Therapie/Bädertherapie

MP40: Spezielle Entspannungstherapie

MP18: Fußreflexzonenmassage

MP14: Diät- und Ernährungsberatung

MP15: Entlassmanagement/Brückenpflege/Überleitungspflege

MP24: Manuelle Lymphdrainage

MP25: Massage

MP17: Fallmanagement/Case Management/Primary Nursing/Bezugspflege

MP16: Ergotherapie/Arbeitstherapie

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

Nicht Medizinische Angebote

NM62: Schulteilnahme in externer Schule/Einrichtung

NM49: Informationsveranstaltungen für Patientinnen und Patienten

NM66: Berücksichtigung von besonderen Ernährungsbedarfen

Kultursensible Küche

NM60: Zusammenarbeit mit Selbsthilfeorganisationen

NM42: Seelsorge/spirituelle Begleitung

NM40: Empfangs- und Begleitdienst für Patientinnen und Patienten sowie Besucherinnen und Besucher durch ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

NM50: Kinderbetreuung

NM09: Unterbringung Begleitperson (grundsätzlich möglich)

NM05: Mutter-Kind-Zimmer

NM02: Ein-Bett-Zimmer

NM64: Schule über elektronische Kommunikationsmittel, z.B. Internet

NM03: Ein-Bett-Zimmer mit eigener Nasszelle

NM07: Rooming-in

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

Barrierefreiheit

BF26: Behandlungsmöglichkeiten durch fremdsprachiges Personal

BF23: Allergenarme Zimmer

BF17: Geeignete Betten für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße

BF11: Besondere personelle Unterstützung

BF14: Arbeit mit Piktogrammen

BF22: Hilfsmittel für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße

BF24: Diätische Angebote

BF25: Dolmetscherdienste

BF04: Schriftliche Hinweise in gut lesbarer, großer und kontrastreicher Beschriftung

BF21: Hilfsgeräte zur Unterstützung bei der Pflege für Patientinnen und Patienten mit besonderem Übergewicht oder besonderer Körpergröße

BF09: Rollstuhlgerecht bedienbarer Aufzug (innen/außen)

BF08: Rollstuhlgerechter Zugang zu Serviceeinrichtungen

BF10: Rollstuhlgerechte Toiletten für Besucherinnen und Besucher

BF13: Übertragung von Informationen in leicht verständlicher, klarer Sprache

BF06: Zimmerausstattung mit rollstuhlgerechten Sanitäranlagen

BF30: Mehrsprachige Internetseite

BF29: Mehrsprachiges Informationsmaterial über das Krankenhaus

Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2020)

Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.

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