Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei dem Krankenhaus, ob die von Ihnen gewünschte Behandlung vom Krankenhaus noch angeboten werden darf. Die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser wurden durch gesetzliche Änderungen zum 01. April 2025 in Nordrhein-Westfalen neu geregelt.

Fachabteilung

Institut für Neuropathologie

33617 Bielefeld