Hinweis: Bitte erkundigen Sie sich bei dem Krankenhaus, ob die von Ihnen gewünschte Behandlung vom Krankenhaus noch angeboten werden darf. Die Versorgungsaufträge der Krankenhäuser wurden durch gesetzliche Änderungen zum 01. April 2025 in Nordrhein-Westfalen neu geregelt.

Fachabteilung

Innere Medizin

Ziel unserer rehabilitativen Maßnahmen ist es, Sie in den bestmöglichen Gesundheitszustand zu versetzen, eine Pflegesituation zu vermeiden und engagierte Hilfestellung bei der Krankheitsverarbeitung zu geben.