Altenheim

Seniorenzentrum Neureut

76149 Karlsruhe - https://www.kfls-karlsruhe.de
10 von 25
Seniorenzentrum Neureut
Unterfeldstraße 4
76149 Karlsruhe

Leitung

Pflegedienst

Telefon

+49 (721)721 6637 111

Fax

+49 (721) 6637 131
+49 (721) 6637 131

Schreibt über sich selbst

Selbstbestimmtes Leben in Karlsruhe-Neureut

Das Seniorenzentrum Neureut verbindet hohen Wohnkomfort mit einer großzügigen Infrastruktur, die mit einer bedarfsgerechten individuellen Versorgung und einem Mindestmaß an Betreuung und Sicherheit ein selbstbestimmtes Leben im Alter ermöglicht. Das Seniorenzentrum bietet:

82 betreute Seniorenappartements (Größen: 1 ½-, 2- und 3-Zimmer-Wohnungen)
Darunter befinden sich auch 22 Eigentumswohnungen
17 vollstationäre Pflegeplätze

Die Ausstattung trägt modernsten Anforderungen Rechnung. Alle Appartements sind mit Bad, moderner Einbauküche, Balkon, Notrufanlage und Telefonanlage ausgestattet. Jedem Wohngeschoss ist ein Pflegebad mit einer Normal- und einer Hubbadewanne zugeordnet. Zahlreiche Gemeinschafts- und Versorgungsräume, zwei Gästeappartements und das Vermietungsbüro der KFLS-Stiftung runden die gute Infrastruktur des Hauses ab.

Sie können neben den Grundleistungen im Betreuten Wohnen zusätzliche Wahlleistungen über unseren ambulanten Hausdienst abrufen. Im Falle von Pflegebedürftigkeit werden die Leistungen im Appartement erbracht, ohne dass ein Umzug notwendig wird. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit erfolgt (nach Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden) eine Verlegung in die hauseigene Pflegestation im Erdgeschoss.

Eine besondere Attraktion bildet die großzügige, durch ein Glasdach lichtdurchflutete Eingangshalle. Sie ist Treffpunkt und Kommunikationszentrum zugleich. Zahlreiche Sitzgruppen laden zum Verweilen ein. Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung für einen Einzug in das Seniorenzentrum Neureut ist ein Wohnberechtigungsschein.

Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.

Ein WBS bekommt derjenige, der kein Wohnungseigentum, kein Vermögen oder auch über kein entsprechende hohes Renteneinkommen verfügt. Er wird auf Grundlage von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.

Dienstleistungen

  • Ambulante Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Vollzeitpflege
  • Spezialeinrichtung
  • Seniorenheim
  • Pflegeheim
  • Seniorenresidenz

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Darunter befinden sich auch 22 Eigentumswohnungen
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Die Ausstattung trägt modernsten Anforderungen Rechnung. Alle Appartements sind mit Bad, moderner Einbauküche, Balkon, Notrufanlage und Telefonanlage ausgestattet. Jedem Wohngeschoss ist ein Pflegebad mit einer Normal- und einer Hubbadewanne zugeordnet. Zahlreiche Gemeinschafts- und Versorgungsräume, zwei Gästeappartements und das Vermietungsbüro der KFLS-Stiftung runden die gute Infrastruktur des Hauses ab.

Sie können neben den Grundleistungen im Betreuten Wohnen zusätzliche Wahlleistungen über unseren ambulanten Hausdienst abrufen. Im Falle von Pflegebedürftigkeit werden die Leistungen im Appartement erbracht, ohne dass ein Umzug notwendig wird. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit erfolgt (nach Möglichkeit, sofern freie Plätze vorhanden) eine Verlegung in die hauseigene Pflegestation im Erdgeschoss.

Eine besondere Attraktion bildet die großzügige, durch ein Glasdach lichtdurchflutete Eingangshalle. Sie ist Treffpunkt und Kommunikationszentrum zugleich. Zahlreiche Sitzgruppen laden zum Verweilen ein. Wohnberechtigungsschein

Voraussetzung für einen Einzug in das Seniorenzentrum Neureut ist ein Wohnberechtigungsschein.

Der Wohnberechtigungsschein, abgekürzt WBS, ist eine amtliche Bescheinigung in Deutschland, mit deren Hilfe ein Mieter nachweisen kann, dass er berechtigt ist, eine mit öffentlichen Mitteln geförderte Wohnung zu beziehen.

Ein WBS bekommt derjenige, der kein Wohnungseigentum, kein Vermögen oder auch über kein entsprechende hohes Renteneinkommen verfügt. Er wird auf Grundlage von § 5 Wohnungsbindungsgesetz (WoBindG) in Verbindung mit § 27 Abs. 3 bis 5 Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) ausgestellt.

Dienstleistungen

  • Ambulante Pflege
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