Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin
Schreibt über sich selbst
Das KMV hat 523 ordnungsbehördlich genehmigte Betten in fünf Teilvollzugsabteilungen an zwei Standorten. Die Besonderheit des “Modells” des Berliner Krankenhauses des Maßregelvollzugs ist, dass nur die für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben verfassungsrechtlich unbedingt erforderlichen Aufgaben, also insbesondere die Arbeit am Patienten, in öffentlicher Hand verblieben sind. Alle sonstigen Leistungen werden nahezu ausschließlich privatrechtlich von Dritten gegen Entgelt “eingekauft”.
Fachabteilungen
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
ICD-10-Diagnosen
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Medizinische und pflegerische Leistungsangebote
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Stellenanzeigen
Stellenangebote in Berlin und Umgebung
Schreibt über sich selbst
Das KMV hat 523 ordnungsbehördlich genehmigte Betten in fünf Teilvollzugsabteilungen an zwei Standorten. Die Besonderheit des “Modells” des Berliner Krankenhauses des Maßregelvollzugs ist, dass nur die für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben verfassungsrechtlich unbedingt erforderlichen Aufgaben, also insbesondere die Arbeit am Patienten, in öffentlicher Hand verblieben sind. Alle sonstigen Leistungen werden nahezu ausschließlich privatrechtlich von Dritten gegen Entgelt “eingekauft”.
Fachabteilungen
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.
Medizinische und pflegerische Leistungsangebote
Datengrundlage sind Qualitätsberichte der Krankenhäuser gemäß § 137 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 SGB V (Berichtsjahr 2017)
Die Qualitätsberichte der Krankenhäuser werden vorliegend nur teilweise bzw. auszugsweise genutzt. Eine vollständige unveränderte Darstellung der Qualitätsberichte der Krankenhäuser erhalten Sie unter https://www.g-ba.de.