Krankenhaus des Maßregelvollzugs Berlin
Schreibt über sich selbst
Das KMV hat 523 ordnungsbehördlich genehmigte Betten in fünf Teilvollzugsabteilungen an zwei Standorten. Die Besonderheit des “Modells” des Berliner Krankenhauses des Maßregelvollzugs ist, dass nur die für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben verfassungsrechtlich unbedingt erforderlichen Aufgaben, also insbesondere die Arbeit am Patienten, in öffentlicher Hand verblieben sind. Alle sonstigen Leistungen werden nahezu ausschließlich privatrechtlich von Dritten gegen Entgelt “eingekauft”.
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Das KMV hat 523 ordnungsbehördlich genehmigte Betten in fünf Teilvollzugsabteilungen an zwei Standorten. Die Besonderheit des “Modells” des Berliner Krankenhauses des Maßregelvollzugs ist, dass nur die für die Wahrnehmung der hoheitlichen Aufgaben verfassungsrechtlich unbedingt erforderlichen Aufgaben, also insbesondere die Arbeit am Patienten, in öffentlicher Hand verblieben sind. Alle sonstigen Leistungen werden nahezu ausschließlich privatrechtlich von Dritten gegen Entgelt “eingekauft”.