Altenheim

Seniorenstift St. Josef Gustorf 1884

41517 Grevenbroich - http://www.seniorenstift-gustorf.de
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Seniorenstift St. Josef Gustorf 1884
Dunantstr. 3
41517 Grevenbroich

Leitung

Pflegedienst

Telefon

+49 (2181) 2969-0

Fax

+49 (2181) 43512
+49 (2181) 43512

Schreibt über sich selbst

Ruhig gelegen im Ortskern von Grevenbroich-Gustorf befindet sich das Seniorenstift St. Josef. Eine Bushaltestelle sowie Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Unser hauseigener Garten lädt ein zum Spazieren, Entspannen und zur Begegnung mit anderen. Als Hausmittelpunkt steht Ihnen die Cafeteria jederzeit offen. Auch unsere hauseigene Kapelle bietet die Möglichkeit zum Rückzug und zur Besinnung.

Um das Gemeinschaftsleben in unserem Haus abwechslungsreich zu gestalten, haben wir zahlreiche Begegnungen und Kontakte zu Kindergärten, Schulen, örtlichen Vereinen und engagierten Ehrenamtlern.

Es gibt Situationen, in denen Sie als pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Für solche Situationen bieten wir Ihnen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen, wenn eine häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Dies kann z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn erst noch die häusliche Pflege organisiert werden muss. Kurzzeitpflege steht Ihnen pro Kalenderjahr an 28 Tagen zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Aufwendungen für Pflege und Soziale Betreuung ab einem Pflegegrad 2 bis zu einer Höhe von 1.612,- EUR pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege

Vielleicht werden Sie aber auch bereits zu Hause gepflegt und suchen eine Versorgung, während Ihre Pflegeperson in Urlaub ist oder durch Krankheit verhindert ist. Für solche Fälle können Sie Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Auch diese Leistung können Sie bei Ihrer Pflegekasse für maximal 28 Tage im Kalenderjahr beantragen. Wie bei der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für Pflege und Soziale Betreuung ab einem Pflegegrad 2 bis zu einer Höhe von 1.612,- EUR pro Kalenderjahr. Anspruch auf Verhinderungspflege haben Sie, wenn Sie mindestens seit sechs Monaten zu Hause von einer Pflegeperson gepflegt werden.

Dienstleistungen

  • Ambulante Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Vollzeitpflege
  • Spezialeinrichtung
  • Seniorenheim
  • Pflegeheim
  • Seniorenresidenz

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Ruhig gelegen im Ortskern von Grevenbroich-Gustorf befindet sich das Seniorenstift St. Josef. Eine Bushaltestelle sowie Einkaufsmöglichkeiten befinden sich in unmittelbarer Nähe. Unser hauseigener Garten lädt ein zum Spazieren, Entspannen und zur Begegnung mit anderen. Als Hausmittelpunkt steht Ihnen die Cafeteria jederzeit offen. Auch unsere hauseigene Kapelle bietet die Möglichkeit zum Rückzug und zur Besinnung.

Um das Gemeinschaftsleben in unserem Haus abwechslungsreich zu gestalten, haben wir zahlreiche Begegnungen und Kontakte zu Kindergärten, Schulen, örtlichen Vereinen und engagierten Ehrenamtlern.

Es gibt Situationen, in denen Sie als pflegebedürftiger Mensch vorübergehend nicht zu Hause versorgt werden können. Für solche Situationen bieten wir Ihnen Kurzzeitpflege und Verhinderungspflege an.

Kurzzeitpflege

Die Kurzzeitpflege können Sie bei Ihrer Pflegekasse beantragen, wenn eine häusliche Pflege vorübergehend nicht möglich ist. Dies kann z.B. im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt der Fall sein, wenn erst noch die häusliche Pflege organisiert werden muss. Kurzzeitpflege steht Ihnen pro Kalenderjahr an 28 Tagen zur Verfügung. Die Pflegekasse übernimmt dabei die Aufwendungen für Pflege und Soziale Betreuung ab einem Pflegegrad 2 bis zu einer Höhe von 1.612,- EUR pro Kalenderjahr.

Verhinderungspflege

Vielleicht werden Sie aber auch bereits zu Hause gepflegt und suchen eine Versorgung, während Ihre Pflegeperson in Urlaub ist oder durch Krankheit verhindert ist. Für solche Fälle können Sie Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Auch diese Leistung können Sie bei Ihrer Pflegekasse für maximal 28 Tage im Kalenderjahr beantragen. Wie bei der Kurzzeitpflege übernimmt die Pflegekasse die Aufwendungen für Pflege und Soziale Betreuung ab einem Pflegegrad 2 bis zu einer Höhe von 1.612,- EUR pro Kalenderjahr. Anspruch auf Verhinderungspflege haben Sie, wenn Sie mindestens seit sechs Monaten zu Hause von einer Pflegeperson gepflegt werden.

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  • Ambulante Pflege
  • Betreutes Wohnen
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  • Vollzeitpflege
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