Altenheim

Clara-Elisen-Stift zu Köln

Clara-Elisen-Stift zu Köln
Kartäuserwall 26
50678 Köln

Leitung

Pflegedienst

Telefon

+49 (221) 33 60 2-0

Fax

+49 (221) 32 20 41
+49 (221) 32 20 41

Schreibt über sich selbst

Das “Clara-Elisen-Stift zu Köln” ist ein evangelisches Alten- und Pflegeheim und Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland. Es entstand aus einer Schenkung der Eheleute Carl und Mathilde Joest an das Presbyterium der evangelischen Gemeinde Kölns im Jahre 1870.

Zweck der Stiftung ist die Unterbringung und Versorgung alter, hilfloser und unheilbar kranker Menschen, vorzugsweise aus den evangelischen Gemeinden der Stadt Köln. Damit erfüllt das Clara-Elisen-Stift als Einrichtung der Altenhilfe zu seinem Teil Aufgaben evangelischer Gemeindediakonie

Ziel unserer Arbeit ist es, den Bewohnern im Clara-Elisen-Stift einen behüteten Ort für die Gestaltung ihres Lebensabends zu bieten. Ausgehend von einem christlichen Menschenbild und unter Berücksichtigung der Biographie und der Lebenserfahrung eines jeden Einzelnen, versuchen wir, die Selbstständigkeit und Eigenheit eines jeden Bewohners wiederherzustellen, zu fördern und so lange wie möglich erhalten.

Sollte dieses nicht mehr möglich oder gewollt sein, ist unser Ziel, dem Bewohner ein würdevolles und schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. Individuelle Wünsche des Bewohners und seiner Familie finden dann besondere Berücksichtigung. Falls erwünscht, können für die Dauer des Heimaufenthaltes auch Besuche eines evangelischen Geistlichen oder einer Schwester des Ordens der Augustinerinnen vermittelt werden.

Grundlage unserer Arbeit ist das Pflegeprozessmodell von Monika Krohwinkel. Dieses betrachtet den Menschen in seiner Ganzheit von Geist, Körper und Seele in Bezug auf seine Umwelt. Aufgabe der Pflege ist es dabei, mit Hilfe des Bewohners seiner Angehörigen und Freunde, zu erkennen, welche Probleme und Ressourcen bei den Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens vorliegen, und daraus individuelle Pflegeziele abzuleiten. In Zusammenarbeit mit dem Bewohner und seinen Angehörigen, seinen Ärzten und Therapeuten werden Pflegemaßnahmen geplant, durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dieses Pflegeprozessmodell ist auch Grundlage unseres Pflegekonzeptes und unserer Pflegedokumentation.

Oberste Priorität bei unserer Arbeit hat dabei das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen. Dabei hat der Wunsch des Bewohners Vorrang gegenüber institutionellen Sachzwängen jeglicher Art. Das Clara-Elisen-Stift bietet dabeisowohl die Möglichkeit zu sozialen Kontakten und gemeinschaftlichem Erleben, als auch die Möglichkeit zum Rückzug in eine Privatsphäre, die durch eigene Möbel und Einrichtungsgegenstände mitgestaltet werden kann.

Dabei unterliegen Art und Umfang unserer pflegerischen Leistungen den Bestimmungen des XI. Sozialgesetzbuches (Pflegeversicherungsgesetz). Dort ist u.a. im §29 (Wirtschaftlichkeitsgebot) festgeschrieben, dass “die Leistungen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen.”

Wir bemühen uns jedoch darum, die Qualität unserer Arbeit, und damit die Lebensbedingungen unsere Bewohner, ständig zu verbessern. Zu diesem Zweck und aus Aspekten der Qualitätssicherung heraus, reflektieren alle Mitarbeiter ständig die Ergebnisse ihrer Arbeit, unter besonderer Berücksichtigung neuer pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und deren Übertragbarkeit auf das Clara-Elisen-Stift. Die Mitarbeiter werden regelmäßig intern und extern geschult und bei persönlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Damit wollen wir das Erreichen unserer Ziele gewährleisten.

Dienstleistungen

  • Ambulante Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Vollzeitpflege
  • Spezialeinrichtung
  • Außerklinische Intensivpflege
  • Seniorenheim
  • Pflegeheim
  • Seniorenresidenz

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Das “Clara-Elisen-Stift zu Köln” ist ein evangelisches Alten- und Pflegeheim und Mitglied im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche im Rheinland. Es entstand aus einer Schenkung der Eheleute Carl und Mathilde Joest an das Presbyterium der evangelischen Gemeinde Kölns im Jahre 1870.

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Ziel unserer Arbeit ist es, den Bewohnern im Clara-Elisen-Stift einen behüteten Ort für die Gestaltung ihres Lebensabends zu bieten. Ausgehend von einem christlichen Menschenbild und unter Berücksichtigung der Biographie und der Lebenserfahrung eines jeden Einzelnen, versuchen wir, die Selbstständigkeit und Eigenheit eines jeden Bewohners wiederherzustellen, zu fördern und so lange wie möglich erhalten.

Sollte dieses nicht mehr möglich oder gewollt sein, ist unser Ziel, dem Bewohner ein würdevolles und schmerzfreies Sterben zu ermöglichen. Individuelle Wünsche des Bewohners und seiner Familie finden dann besondere Berücksichtigung. Falls erwünscht, können für die Dauer des Heimaufenthaltes auch Besuche eines evangelischen Geistlichen oder einer Schwester des Ordens der Augustinerinnen vermittelt werden.

Grundlage unserer Arbeit ist das Pflegeprozessmodell von Monika Krohwinkel. Dieses betrachtet den Menschen in seiner Ganzheit von Geist, Körper und Seele in Bezug auf seine Umwelt. Aufgabe der Pflege ist es dabei, mit Hilfe des Bewohners seiner Angehörigen und Freunde, zu erkennen, welche Probleme und Ressourcen bei den Aktivitäten und existentiellen Erfahrungen des Lebens vorliegen, und daraus individuelle Pflegeziele abzuleiten. In Zusammenarbeit mit dem Bewohner und seinen Angehörigen, seinen Ärzten und Therapeuten werden Pflegemaßnahmen geplant, durchgeführt und auf ihre Wirksamkeit überprüft. Dieses Pflegeprozessmodell ist auch Grundlage unseres Pflegekonzeptes und unserer Pflegedokumentation.

Oberste Priorität bei unserer Arbeit hat dabei das Selbstbestimmungsrecht eines jeden Menschen. Dabei hat der Wunsch des Bewohners Vorrang gegenüber institutionellen Sachzwängen jeglicher Art. Das Clara-Elisen-Stift bietet dabeisowohl die Möglichkeit zu sozialen Kontakten und gemeinschaftlichem Erleben, als auch die Möglichkeit zum Rückzug in eine Privatsphäre, die durch eigene Möbel und Einrichtungsgegenstände mitgestaltet werden kann.

Dabei unterliegen Art und Umfang unserer pflegerischen Leistungen den Bestimmungen des XI. Sozialgesetzbuches (Pflegeversicherungsgesetz). Dort ist u.a. im §29 (Wirtschaftlichkeitsgebot) festgeschrieben, dass “die Leistungen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen dürfen.”

Wir bemühen uns jedoch darum, die Qualität unserer Arbeit, und damit die Lebensbedingungen unsere Bewohner, ständig zu verbessern. Zu diesem Zweck und aus Aspekten der Qualitätssicherung heraus, reflektieren alle Mitarbeiter ständig die Ergebnisse ihrer Arbeit, unter besonderer Berücksichtigung neuer pflegewissenschaftlicher Erkenntnisse und deren Übertragbarkeit auf das Clara-Elisen-Stift. Die Mitarbeiter werden regelmäßig intern und extern geschult und bei persönlichen Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen unterstützt. Damit wollen wir das Erreichen unserer Ziele gewährleisten.

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