Altenheim

Betreutes Wohnen Schnelsen

22457 Hamburg - http://www.betreuteswohnen-schnelsen.de
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“Das „Betreute Wohnen Schnelsen“ ist eine Seniorenwohnanlage mit 77 Wohnungen. Wir verfügen über 61 Einzimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 40 m² und über 15 Zweizimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 63 m². Jede Wohnung hat einen Balkon ( Loggia ) bzw. Terrasse und einen Abstellraum im Kellergeschoss.

Alle Etagen sind mit einem Fahrstuhl erreichbar und haben einen Müllschlucker.

Die Grundrisse der Wohnungen finden Sie bei Wohnungen/Preise.

Unser Haus ist mit der Buslinie 5, Haltestelle „Burgwedelkamp“ fast direkt vor der Tür, bequem zu erreichen. Vor dem Haus befindliche PKW-Stellplätze können angemietet werde.

Wir sind ein sozialer Wohnungsbau. Daher ist es erforderlich, dass jeder Bewohner vor Einzug einen §5-Schein als Wohnberechtigung bei seinem Wohnungsamt beantragen muss.

Bei der Beantragung und Erlangung können wir Ihnen behilflich sein. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie ein Alter von min. 58 Jahren haben und noch selbstständig wohnen können.”

Dienstleistungen

  • Ambulante Pflege
  • Betreutes Wohnen
  • Kurzzeitpflege
  • Tagespflege
  • Vollzeitpflege
  • Spezialeinrichtung
  • Außerklinische Intensivpflege
  • Seniorenheim
  • Pflegeheim
  • Seniorenresidenz

“Das „Betreute Wohnen Schnelsen“ ist eine Seniorenwohnanlage mit 77 Wohnungen. Wir verfügen über 61 Einzimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 40 m² und über 15 Zweizimmer-Wohnungen mit einer Wohnfläche von ca. 63 m². Jede Wohnung hat einen Balkon ( Loggia ) bzw. Terrasse und einen Abstellraum im Kellergeschoss.

Alle Etagen sind mit einem Fahrstuhl erreichbar und haben einen Müllschlucker.

Die Grundrisse der Wohnungen finden Sie bei Wohnungen/Preise.

Unser Haus ist mit der Buslinie 5, Haltestelle „Burgwedelkamp“ fast direkt vor der Tür, bequem zu erreichen. Vor dem Haus befindliche PKW-Stellplätze können angemietet werde.

Wir sind ein sozialer Wohnungsbau. Daher ist es erforderlich, dass jeder Bewohner vor Einzug einen §5-Schein als Wohnberechtigung bei seinem Wohnungsamt beantragen muss.

Bei der Beantragung und Erlangung können wir Ihnen behilflich sein. Voraussetzung ist außerdem, dass Sie ein Alter von min. 58 Jahren haben und noch selbstständig wohnen können.”

  • Ambulante Pflege
  • Betreutes Wohnen
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