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Wenn ein Fehler schwere Folgen hat
Student im Praktischen Jahr
Assistenzarzt in der Klinik
Selbstständig mit eigener Praxis
Individuelle Erweiterungsmöglichkeiten
Arzt im Ruhestand
Das leistet der Versicherer im Schadenfall
Das fällt nicht unter den Versicherungsschutz
Persönliche Beratung ist immer am besten
Finanzieller Schutz für jede Phase der ärztlichen Laufbahn.
Als praktizierender Arzt oder Zahnarzt müssen Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben. Bei uns sind Sie hier bestens aufgehoben.
Wir bieten Ihnen für jede Berufsphase einen maßgeschneiderten, fairen Tarif und hohe Leistungen im Schadenfall.
In Ihrem Beruf geht es buchstäblich um Menschenleben. Selbst der kleinste Fehler könnte zu dramatischen Konsequenzen für den Patienten und natürlich auch für Sie selbst führen. Dieser Verantwortung müssen Sie sich schon vom ersten Tag Ihrer praktischen Tätigkeit an stellen. Da jedoch niemand unfehlbar ist, schreibt die Standesver-ordnung für Ärzte den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung verbindlich vor. Sollte es zum Schadenfall kommen, ist zumindest die Kostenseite abgesichert, sei es für Schmerzensgeld und Schadenersatzforderungen oder für einen notwendigen Rechtsstreit. Ihr Versicherungsfachmann stellt Ihnen für jede Phase Ihrer beruflichen Lauf-bahn eine bedarfsgerechte Police zusammen.
Der direkte Kontakt mit Patienten – und damit auch das potenzielle Haftpflichtrisiko – beginnt bereits im so ge-nannten Praktischen Jahr der Ausbildung. Studenten im PJ sind juristisch gesehen zwar in der „Obhut“ der Klinik, aber das entbindet sie nicht jeder Verantwortung für eventuelle Fehler. Die gilt beispielsweise dann, wenn nach- gewiesen werden kann, dass der Auszubildende sich hätte richtig verhalten können, weil ihm das Prozedere oder der bestimmte Handgriff bereits mehrfach erklärt worden war. Dann kann das Krankenhaus, aber auch der geschädigte Patient, juristisch gegen ihn vorgehen. Um hier in jedem Fall auf der sicheren Seite zu sein, empfehlen wir Ihnen als Medizinstudent ab dem PJ eine eigene Berufshaftpflichtversicherung. Wir bieten diesen Schutz zu einem besonders günstigen Preis-Leistungs-Verhältnis an.
Bei Bedarf können auch private Risiken abgesichert werden. Wenn Sie unverheiratet und noch in der Ausbildung sind, sind Sie jedoch eventuell noch über die Eltern versichert.
Bereits als Berufsanfänger haftet ein Arzt in unbegrenzter Höhe für Schäden, die er schuldhaft verursacht. Aufgrund der besonderen Situation des Beschäftigungsverhältnisses ist die haftungsrechtliche Situation von Assistenz(-zahn) ärzten im Innenverhältnis, also zum Arbeitgeber, zwar eingeschränkt. Aber wie im PJ kann sowohl das Krankenhaus als auch der geschädigte Patient grundsätzlich Schadenersatzansprüche an ihn stellen.
Fallbeispiel:
Ein Assistenzarzt verwechselt bei der Behandlung eines Patienten
ein Medikament. Dieser trägt daraufhin dauerhafte Schäden am
Bewegungsapparat davon. Die Schadensersatzansprüche für
Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall können in
solchen Fällen über 100.000 EUR betragen.
Sie wissen es selbst, auch der gewissenhafteste Arzt ist nicht gegen Fehleinschätzungen gefeit. Dennoch muss er immer die objektiven Qualitätsansprüche erfüllen, die nach dem aktuellen Stand der medizinischen Erkenntnis an die Angehörigen seines Berufsstandes bzw. seiner Fachrichtung gestellt werden. Der Berufshaftpflichtschutz sichert Sie deshalb in allen Bereichen Ihrer Tätigkeit ab.
Was ist versichert?
Versichert ist Ihre gesetzliche Haftpflicht entsprechend der im Versicherungsschein beschriebenen ärztlichen Tätigkeit. Dabei sind u. a. folgende Bereiche mit eingeschlossen:
Bei Bedarf können ohne zusätzlichen Beitrag private Risiken für die ganze Familie mitversichert werden.
Niedergelassene Ärzte haben ein noch höheres Haftungsrisiko als angestellte, denn als Chef der Praxis sind sie laut Gesetz grundsätzlich für jeden Schaden verantwortlich, den sie selbst, ihre Praxisvertretung oder ihre Mitarbeiter schuldhaft verursachen.
Fallbeispiel:
Ein niedergelassener HNO-Arzt wendet bei der Behandlung einer
Entzündung im Mittelohrbereich eines seiner Patienten eine zu hohe
Dosis an Antibiotika an. Hierdurch kommt es zu dauerhaften Störungen
im Gleichgewichtssinn sowie teilweise Ertaubung. In derartigen Fällen
sind Schadenersatzansprüche in Höhe von über 100.000 EUR für
Schmerzensgeld, Heilbehandlungskosten und Verdienstausfall keine
Seltenheit.
Was ist versichert?
Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht Ihrer im Versicherungsschein beschriebenen ärztlichen Tätigkeit. Darüber hinaus gilt der Versicherungsschutz für
Auch nach Aufgabe der Praxis oder Beendigung der Tätigkeit im Krankenhaus behandelt ein Arzt von Zeit zu Zeit. Beispielsweise im Familien-, Freundes- und Bekanntenkreis, als vorübergehender Praxisvertreter oder als Gutachter. Doch diese Tätigkeiten bergen letztlich die gleichen Haftungsrisiken wie die aktive Berufsphase. Entsprechend bietet wir auch hierfür einen maßgeschneiderten Schutz. Bei Bedarf können auch private Risiken abgesichert werden. Alle
Einzelheiten hierzu erläutern wir Ihnen gern.
Sollte ein Patient mit Schadenersatzansprüchen an Sie herantreten, übergeben Sie die Sache einfach an uns. Sind die Forderungen nicht berechtigt, wehren wir sie ab, notfalls auch auf gerichtlichem Weg. Die dabei an fallenden Kosten für Rechtsanwälte, Gutachten, Gerichtsgebühren übernehmen wir ebenfalls. Sind die Ansprüche dagegen berechtigt, versichert Sie der Berufshaftpflichtschutz in folgendem Umfang:
Werden Sie für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht, treten wir für Sie ein.
Unabhängig davon, ob der Schaden von Ihnen oder Ihrem Personal verursacht wurde, übernehmen wir die
finanziellen Folgen der berechtigten Ersatzforderungen. Die regelmäßigen Versicherungssummen für Personen und
Sachschäden betragen aktuell 3 Mio. EUR pauschal, für Vermögensschäden (z. B. aus fehlerhaften Gutachten)
1 Mio. EUR. Selbstverständlich sind auch höhere Deckungssummen möglich, z. B. 5 Mio. EUR pauschal für Personen- und Sachschäden.
Eine Haftpflichtversicherung, die für alles aufkommt, gibt es nicht. Auch die Berufshaftpflichtversicherung des Arztes kann nicht alle Schäden übernehmen. Ausgeschlossen sind daher u. a.
Wir gehen die hier angesprochenen Punkte gern im Detail mit Ihnen durch und erarbeiten für Sie einen Vertrag, der die Risiken Ihrer beruflichen Tätigkeit individuell berücksichtigt. Und sollte einmal etwas passieren – was keiner hofft –, hält Ihr Fachmann Ihnen den Rücken frei und kümmert sich umgehend um eine Lösung. Schließlich sind prompte Leistung und zuvorkommender Service unsere stärksten Qualitäten.
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